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Beim Motorradfahren im Frankreich....

muss man einiges beachten.
So sind die Bußgelder dramatisch höher als in Deutschland.
Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann,
muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird.


Tempolimit
Außerorts 90,
Schnellstraßen 110,
Autobahnen 130 km/h.

Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz)
oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits:
Außerorts 80,
Schnellstraßen 100,
Autobahnen 110 km/h.

Geblitzt wird von hinten - und es gilt die Halterhaftung!

Alkohol
0,5-Promillegrenze

Maut
Autobahnmaut streckenabhängig

Helm
Es besteht sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer Helmpflicht. Bei Nichtachtung droht ein Bußgeld.

Warnweste
Der Führer eines Motorrads ist gehalten, eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung
mit sich zu führen und sie bei einer Panne des Gefährtes anzulegen.
Die Missachtung dieser Vorschrift zieht bei Nichtmitführen einer Warnweste
eine Strafe von bis zu 38 € nach sich
und im Falle einer Panne kann ein Strafe bis zu 750 € verhängt werden.

Beleuchtung
Alle motorisierten Zweiräder müssen über ein intaktes Fern- und Abblendlicht
sowie über funktionstüchtige Positions- und Bremsleuchten verfügen.
Werden bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnis fehlende,
nicht zugelassene oder defekte Vorder- und Rücklichter festgestellt, kann die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet werden.
Die Nichtachtung dieser Vorschriften kann mit einem Bußgeld von bis zu 450 € geahndet werden
und die Stilllegung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Motorräder dürfen nicht nebeneinanderfahren.
Rechts zu überholen und rechts an wartenden Kolonnen vorbeizufahren, ist ebenfalls verboten.
Links – etwa vor roten Ampeln – zu passieren ist dagegen erlaubt,
sofern der Gegenverkehr nicht behindert wird.
Achtung: Durchgezogene Linien auf der Fahrbahn dürfen nicht überfahren werden.
Tempodelikte schlagen mit 68 bis 1500 Euro zu Buche.

Der Besitz von Navigationsgeräten mit POI-Funktion,
die vor Messstellen warnen können, wird mit 1500 Euro sanktioniert.


Alkoholtester in Frankreich – Gibt es eine Mitführpflicht?
Ja, es gibt aktuell eine Mitführpflicht für Alkoholtester im Kraftfahrzeug
Es drohen allerdings keine Strafen, wenn man keinen Alkoholtester dabei hat.

In Frankreich sind Motorradfahrer offensichtlich nun doch nicht verpflichtet,
reflektierende Kleidung zu tragen.
Am Tag der geplanten Inkraftretung wurde in einem Regierungsjournal vom Innenministerium erklärt,
das Vorhaben werde nicht umgesetzt.

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