MRC Jahreshauptversammlung

am 12. Januar 2019

MRC- Jahershauptversammlung 2018/2019
Bei Steffi "Gasthaus Zur Post" in Alterkülz

Beginn 2o:oo Uhr



Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB), in der Praxis teilweise auch als (Jahres-)Hauptversammlung bezeichnet.
Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind.
Insbesondere bestellt die Mitgliederversammlung den Vereinsvorstand und beruft diesen ab (§ 27 BGB)..

Der Bericht des Vorstands ist regelmäßig zentraler
und besonders bedeutsamer Punkt einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
Er liefert die Antwort auf die Frage: „Was hat der Vorstand im Berichtszeitraum getan,
um die Vereinsziele zu verwirklichen?“.
Das bedeutet:
Der Bericht muss umfassend sein und die Mitglieder über alle Angelegenheiten informieren,
die zur sachgerechten Beurteilung der Geschäftsführung des Vereins erforderlich sind.
Nur eine richtig und vollständig informierte Mitgliederversammlung
kann danach auch die Entlastung des Vorstands beschließen.

Der Vorstand hofft auf Euer zahlreiches und pünktliches Erscheinen
und auf freut sich auf viele angeregte Diskussionen.